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Psychotherapie ist teuer.
Vor allem, wenn man sie selber bezahlen muss. Deshalb finden Sie
untenstehend Hinweise, wie Sie vielleicht trotz aller
Schwierigkeiten eine Erstattung Ihrer Psychotherapiekosten erwirken
können. Aber der Reihe nach...
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Warum die Kassen
Psychotherapie in meiner Praxis normalerweise nicht
erstatten
Als Diplompsychologe ist man
nicht automatisch berechtigt, kassenärztlich
abzurechnen. Dazu benötigt man eine Approbation und die
kassenärztliche Zulassung in einem der drei möglichen
Therapieverfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie oder Verhaltenstherapie). Ich praktiziere hingegen
über eine "Zulassung zur Heilkunde eingeschränkt auf das
Gebiet der Psychotherapie" nach dem Heilpraktikergesetz.
Psychotherapie von nicht kassenärztlich Niedergelassenen wird
von den gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall nicht erstattet.
Auch private Krankenkassen erstatten normalerweise
nichts.
Wenn Sie andere Methoden als
die drei angegebenen Therapieverfahren bei sich angewendet
wünschen, sieht es sowieso schlecht aus. Denn dafür gibt
es entweder überhaupt keine Erstattung oder nur so wenig (etwa
für Hypnose), dass auch die meisten kassenärztlich
niedergelassenen Therapeuten das Verfahren nur für
Selbstzahler, und nicht über eine Kasse laufend,
anbieten.
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Welche Möglicheiten
gibt es, dennoch zu einer Erstattung zu
kommen?
Unter Umständen
können Sie dennoch zu einer teilweisen oder vollständigen
Erstattung Ihrer Psychotherapie-Kosten kommen. Das hängt ein
bisschen von Ihrem Engagement und dem guten Willen Ihrer Kasse ab,
und von meiner Unterstützung (denn da ist ein Gutachten zu
erstellen).
Ein Ansatzpunkt für die
Erstattung ist zum Beispiel die sog. "Erstattung außerhalb des
Regelfalls", die überhaupt erst einen gesetzlichen Rahmen
schafft. Immerhin muss man anerkennen, dass vielfach eine massive
psychotherapeutische Unterversorgung besteht (Versuchen Sie mal,
einen Termin bei einem kassenärztlich Niedergelassenen zu
bekommen...). Das sehen glücklicherweise auch einige Kassen
so. Und an dieser Stelle lässt sich in Ausnahmefällen
eben etwas machen.
Wenn Sie mehr darüber
erfahren wollen, wie Ihre Therapie bei mir unter Umständen
vielleicht doch erstattet werden könnte, kontaktieren Sie mich
via Mail oder Telefon. Dann besprechen wir Ihren konkreten Fall und
welche Möglichkeiten Sie haben.
Aber denken Sie daran:
Knüpfen Sie nicht allzu große Hoffnungen daran, dass Sie
Ihr Geld wiederbekommen. Auf jeden Fall müssen Sie es selber
zuerst auslegen. Und was die Kasse macht, dafür gibt es keine
Garantie, solange Sie keine sichere Zusage
haben.
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Gibt es überhaupt
einen Grund, einen freien Therapeuten aufsuchen, wenn die Kasse
sowieso nichts zahlt?
Hierfür gibt es sogar
eine ganze Reihe von Gründen, die ich nachfolgend einmal kurz
anreißen möchte:
-
Absolute Diskretion: Ein freier Therapeut
ist niemandem Rechenschaft schuldig, auch nicht dem Medizinischen
Dienst der Krankenkassen (MDK). Niemand hat das Recht, eine
Auskunft über Ihre höchst privaten Angelegenheiten zu
erhalten.
-
Keine Verwendung der
Chipkarte: Wenn Sie die Kosten selber
tragen, werden Sie auch nicht via Chipkarte oder durch
Krankenunterlagen erfasst, die Dritte, eventuell unberechtigt,
einsehen können. Unter Umständen werden Sie z.B. nicht
wollen, dass Ihr Arbeitgeber davon erfährt, dass Sie eine
Psychotherapie in Anspruch genommen haben.
-
Freiheit in der Wahl der
Therapiemethode: Sie können Psychotherapie erhalten,
die auch Verfahren einschließt, die über die drei
kassenärztlich zugelassenen Verfahren
hinausgehen.
-
Sofort einen Termin: Anstatt ein halbes
Jahr warten zu müssen, bekommen Sie relativ zeitnah einen
Termin. Somit ist schnelle Hilfe in Notfällen möglich.
Wenn man eine reguläre kassenärztlich bezahlten Therapie
aus Gründen der Geldersparnis anstrebt, kann man als
Überbrückung, bis die kassenärztlich bezahlte
Therapie beginnt, schon immer bei einem freien Therapeuten mit der
Arbeit anfangen.
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