Frage Kostenerstattung
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Psychotherapie ist teuer. Vor allem, wenn man sie selber bezahlen muss. Deshalb finden Sie untenstehend Hinweise, wie Sie vielleicht trotz aller Schwierigkeiten eine Erstattung Ihrer Psychotherapiekosten erwirken können. Aber der Reihe nach...
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Warum die Kassen Psychotherapie in meiner Praxis normalerweise nicht erstatten
Als Diplompsychologe ist man nicht automatisch berechtigt, kassenärztlich abzurechnen. Dazu benötigt man eine Approbation und die kassenärztliche Zulassung in einem der drei möglichen Therapieverfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie). Ich praktiziere hingegen über eine "Zulassung zur Heilkunde eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" nach dem Heilpraktikergesetz. Psychotherapie von nicht kassenärztlich Niedergelassenen wird von den gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall nicht erstattet. Auch private Krankenkassen erstatten normalerweise nichts.
Wenn Sie andere Methoden als die drei angegebenen Therapieverfahren bei sich angewendet wünschen, sieht es sowieso schlecht aus. Denn dafür gibt es entweder überhaupt keine Erstattung oder nur so wenig (etwa für Hypnose), dass auch die meisten kassenärztlich niedergelassenen Therapeuten das Verfahren nur für Selbstzahler, und nicht über eine Kasse laufend, anbieten.
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Welche Möglicheiten gibt es, dennoch zu einer Erstattung zu kommen?
Unter Umständen können Sie dennoch zu einer teilweisen oder vollständigen Erstattung Ihrer Psychotherapie-Kosten kommen. Das hängt ein bisschen von Ihrem Engagement und dem guten Willen Ihrer Kasse ab, und von meiner Unterstützung (denn da ist ein Gutachten zu erstellen).
Ein Ansatzpunkt für die Erstattung ist zum Beispiel die sog. "Erstattung außerhalb des Regelfalls", die überhaupt erst einen gesetzlichen Rahmen schafft. Immerhin muss man anerkennen, dass vielfach eine massive psychotherapeutische Unterversorgung besteht (Versuchen Sie mal, einen Termin bei einem kassenärztlich Niedergelassenen zu bekommen...). Das sehen glücklicherweise auch einige Kassen so. Und an dieser Stelle lässt sich in Ausnahmefällen eben etwas machen.
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Ihre Therapie bei mir unter Umständen vielleicht doch erstattet werden könnte, kontaktieren Sie mich via Mail oder Telefon. Dann besprechen wir Ihren konkreten Fall und welche Möglichkeiten Sie haben.
Aber denken Sie daran: Knüpfen Sie nicht allzu große Hoffnungen daran, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen. Auf jeden Fall müssen Sie es selber zuerst auslegen. Und was die Kasse macht, dafür gibt es keine Garantie, solange Sie keine sichere Zusage haben.
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Gibt es überhaupt einen Grund, einen freien Therapeuten aufsuchen, wenn die Kasse sowieso nichts zahlt?
Hierfür gibt es sogar eine ganze Reihe von Gründen, die ich nachfolgend einmal kurz anreißen möchte: 
  • Absolute Diskretion: Ein freier Therapeut ist niemandem Rechenschaft schuldig, auch nicht dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Niemand hat das Recht, eine Auskunft über Ihre höchst privaten Angelegenheiten zu erhalten.
  • Keine Verwendung der Chipkarte: Wenn Sie die Kosten selber tragen, werden Sie auch nicht via Chipkarte oder durch Krankenunterlagen erfasst, die Dritte, eventuell unberechtigt, einsehen können. Unter Umständen werden Sie z.B. nicht wollen, dass Ihr Arbeitgeber davon erfährt, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben.
  • Freiheit in der Wahl der Therapiemethode:  Sie können Psychotherapie erhalten, die auch Verfahren einschließt, die über die drei kassenärztlich zugelassenen Verfahren hinausgehen.
  • Sofort einen Termin: Anstatt ein halbes Jahr warten zu müssen, bekommen Sie relativ zeitnah einen Termin. Somit ist schnelle Hilfe in Notfällen möglich. Wenn man eine reguläre kassenärztlich bezahlten Therapie aus Gründen der Geldersparnis anstrebt, kann man als Überbrückung, bis die kassenärztlich bezahlte Therapie beginnt, schon immer bei einem freien Therapeuten mit der Arbeit anfangen.